Bürokratieentlastungsgesetz: Bundesregierung möchte Bürger und Verwaltung entlasten
Das Bundeskabinett hat am 18.09.2019 das Bürokratieentlastungsgesetz III auf den gesetzgeberischen Weg gebracht. Danach sollen die Wirtschaft, die Bürger und die Verwaltung um ca. 1,1 Mrd. EUR entlastet werden.
Aus steuerlicher Sicht sind unter anderem folgende Entlastungsmaßnahmen vorgesehen:
- Arbeitgeber haben bereits jetzt schon die Möglichkeit, die Gesundheit und Arbeitsfähigkeit der Beschäftigten durch zielgerichtete betriebsinterne Maßnahmen der Gesundheitsförderung oder entsprechende Barleistungen für Maßnahmen externer Anbieter zu erhalten. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der Freibetrag ab 2020 von 500 EUR auf 600 EUR angehoben wird.
- Bei der Pauschalierung der Lohnsteuer für Teilzeitbeschäftigte und geringfügig Beschäftigte sind folgende Änderungen für Lohnzahlungszeiträume ab 2021 vorgesehen: Eine Pauschalierung der Lohnsteuer mit 25 % des Arbeitslohns soll bei kurzfristig Beschäftigen zulässig sein, wenn der durchschnittliche Arbeitslohn je Arbeitstag 120 EUR (statt bislang 72 EUR) nicht übersteigt. Der pauschalisierungsfähige durchschnittliche Stundenlohn soll von 12 EUR auf 15 EUR steigen.
- Die Pauschalierungsgrenze für Beiträge des Arbeitgebers für eine Gruppenunfallversicherung soll auf 100 EUR angehoben werden.
- Wenn Unternehmer ihre berufliche oder gewerbliche Tätigkeit aufnehmen, müssen sie im Jahr der Gründung und im darauffolgenden Jahr monatlich Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben. Diese Regelung soll für den Zeitraum vom 01.01.2021 bis 31.12.2026 ausgesetzt werden (dann nur quartalsweise).
- Die Umsatzgrenze für die sogenannte Kleinunternehmerregelung soll von 17.500 EUR auf 22.000 EUR angehoben werden.
- Die Angaben, die anlässlich der Aufnahme einer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit gegenüber dem Finanzamt zu machen sind, sollen künftig formalisiert elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt werden können.
Hinweis: Der Gesetzentwurf wird jetzt im Bundestag beraten. Mit einem Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens ist noch in diesem Jahr zu rechnen. Wir werden Sie über die aktuellen Entwicklungen auf dem Laufenden halten.
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(aus: Ausgabe 12/2019)