Elektronischer Geschäftsverkehr: Europäische Kommission will Besteuerung vereinfachen




Im Dezember letzten Jahres hat die Europäische Kommission eine Reihe von Maßnahmen vorgestellt, mit denen die mehrwertsteuerlichen Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr in der EU verbessert werden sollen:

  • Ein EU-weit einheitliches Portal für die Mehrwertsteuer auf Online-Umsätze soll den Unternehmen Einsparungen in Milliardenhöhe bescheren. 
  • Die Mehrwertsteuer soll künftig in dem Mitgliedstaat entrichtet werden, in dem der Endverbraucher ansässig ist. Dies soll zu einer gerechteren Verteilung der Steuereinnahmen zwischen den EU-Ländern führen. 
  • Außerdem ist eine Vereinheitlichung der Steuersätze geplant: Auf elektronische Veröffentlichungen wie E-Books und Online-Zeitungen soll dieselbe Mehrwertsteuer anfallen, wie auf die entsprechen Printveröffentlichungen. Damit soll eine Senkung der Mehrwertsteuersätze für elektronische Veröffentlichungen in den Mitgliedstaaten einhergehen. Dies hängt letztendlich allerdings von den nationalen Gesetzgebern ab. 
  • Um Kleinstunternehmen und Start-ups im Online-Handel die Arbeit zu erleichtern, soll die Mehrwertsteuer auf grenzüberschreitende Verkäufe im Wert von bis zu 10.000 EUR im Inland abgerechnet werden.
  • Schließlich hat sich die Kommission vorgenommen, gegen Mehrwertsteuerbetrug von außerhalb der EU stärker vorzugehen, um Marktverzerrungen und unlauterem Wettbewerb entgegenzuwirken.

Hinweis: Ob bzw. wann diese Maßnahmen in deutsches Recht umgesetzt werden, steht allerdings noch in den Sternen. Zunächst muss die Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie durch den Rat der Europäischen Union geändert werden. Die Mitgliedstaaten haben dann noch einmal mehrere Jahre Zeit, um das nationale Recht an die Vorgaben anzupassen.

Information für: Unternehmer
zum Thema: Umsatzsteuer

(aus: Ausgabe 04/2017)