Entsorgung: Auch weiterhin keine 19 % Mehrwertsteuer auf Abwasser und Abfall




Die Senatsverwaltung für Finanzen in Berlin informiert in einer Pressemitteilung darüber, dass bei der Entsorgung von Abwasser und Abfall umsatzsteuerlich alles beim Alten bleibt. Das Bundesfinanzministerium (BMF) wollte durchsetzen, dass ab 2021 immer dann Umsatzsteuer auf die bislang steuerfreien Entgelte für Abwasser und Abfall hätte aufgeschlagen werden müssen, wenn die betreffenden Gemeinden sogenannte zivilrechtliche Preise in Rechnung stellen, anstatt öffentlich-rechtliche Gebühren per Gebührenbescheid zu erheben.

Hätte sich das BMF durchgesetzt, wäre die Abwasser- bzw. Müllentsorgung für Unternehmen billiger geworden, da die Entsorgungsbetriebe der Kommunen zum Vorsteuerabzug berechtigt sind. Allerdings hätte auch den Endverbrauchern die Umsatzsteuer mit 19 % in Rechnung gestellt werden müssen. Es wäre somit zu befürchten gewesen, dass immer mehr Städte und Kommunen zum zivilrechtlichen Preissystem übergegangen wären, so dass es im Ergebnis für alle Endverbraucher teurer geworden wäre. Nach Ansicht der Senatsverwaltung wäre damit das gesamte System "ins Rutschen gekommen". Auf Antrag des Landes Berlin haben die Finanzministerinnen und -minister der Bundesländer jedoch mehrheitlich entschieden, dass auf diese Entgelte auch zukünftig keine Umsatzsteuer anfallen wird, wenn zivilrechtliche Preise berechnet und keine Gebühren erhoben werden.

Hinweis: Ob öffentlich-rechtliche Gebühren erhoben oder zivilrechtliche Preise berechnet werden, entscheiden in den meisten Bundesländern die Kommunen selbst. Entscheidet sich eine Gemeinde für Gebühren, ist der Verwaltungsaufwand größer. Daher haben in der Vergangenheit viele Kommunen auf das zivilrechtliche Preissystem umgestellt.

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zum Thema: Umsatzsteuer

(aus: Ausgabe 09/2017)