Firmenwerbung auf privatem Pkw: Wann Arbeitnehmer erhaltene Gelder (nicht) versteuern müssen




Wenn Arbeitnehmer ihre privaten Pkws ihrem Arbeitgeber als Werbefläche zur Verfügung stellen und hierfür eine gesonderte Vergütung erhalten, müssen sie diese Gelder nicht zwingend versteuern. Es kommt in diesem Fall darauf an, ob die erhaltenen Zahlungen dem Arbeitslohn oder den sonstigen Einkünften des Arbeitnehmers zuzuordnen sind.

Haben die Arbeitsparteien keinen eigenen Vertrag über die Autowerbung geschlossen, geht das Finanzamt davon aus, dass die Werbeeinnahmen des Arbeitnehmers dem bestehenden Arbeitsverhältnis zuzuordnen sind, so dass die Zusatzeinkünfte als regulärer Arbeitslohn versteuert werden müssen, womit auch Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge anfallen.

Möchte der Arbeitnehmer die erhaltenen Werbeeinnahmen steuerfrei beziehen, müssen diese vom Lohn entkoppelt werden, indem ein gesonderter Mietvertrag aufgesetzt wird, der ausschließlich die Autowerbung beinhaltet. In dem Vertrag muss der werbliche Nutzen für den Arbeitgeber erklärt werden, beispielsweise durch bestimmte Regelungen wie einem vorgeschriebenen werbewirksamen Abstellen des Fahrzeugs, einer Mindestanzahl an gefahrenen Kilometern pro Jahr oder einem Ausschluss weiterer Werbepartner für den Pkw. Die Werbung sollte großflächig und gut sichtbar angebracht sein. Ein kleiner Aufkleber mit dem Firmenlogo wirkt für die Finanzbehörden oft nicht glaubwürdig. Derart unscheinbare Werbung spricht dafür, dass die Vertragsgestaltungen nicht dem Werbezweck dienen, sondern allein der Steuerersparnis. Die Vertragsinhalte sollten mit den am freien Werbemarkt üblichen Bedingungen mithalten können.

Sofern durch den "Werbevertrag" der Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis gelöst werden kann, sind die Werbeeinnahmen den sonstigen Einkünften des Arbeitnehmers zuzuordnen, die bis zu einem Höchstbetrag von 255 EUR im Jahr steuerfrei bleiben dürfen. Aber Achtung: Es handelt sich um eine Freigrenze, so dass die Einnahmen voll versteuert werden müssen, wenn sie den Betrag von 255 EUR pro Jahr übersteigen.

Hinweis: Die Steuerfreiheit der Autowerbung bis zur Höchstgrenze kann aber nur erreicht werden, wenn der Mitarbeiter keine weiteren sonstigen Einkünfte bezieht, denn alle erzielten sonstigen Einkünfte müssen zusammengerechnet werden. Um die Steuerfreiheit der Werbegelder in der Einkommensteuererklärung durchsetzen zu können, sollten Arbeitnehmer den Vertrag sowie ein Foto der am Fahrzeug angebrachten Werbung als Nachweise vorhalten. Arbeitgeber sollten darauf achten, dass die Mietgebühr für die Autowerbung angemessen ist und den Marktpreisen standhalten kann. Idealerweise bietet der Betrieb eine derartige Werbung auch unternehmensfremden Personen an und beschränkt sich nicht nur auf den Kreis der Mitarbeiter.

Information für: Arbeitgeber und Arbeitnehmer
zum Thema: Einkommensteuer

(aus: Ausgabe 01/2021)