Gebrauchtwagengarantie eines Dritten: Nationale Umsatzsteuerbefreiung für Versicherungsleistungen ist anwendbar
Nach dem deutschen Umsatzsteuergesetz (UStG) können Leistungen aufgrund eines Versicherungsverhältnisses umsatzsteuerfrei bleiben. Der Europäische Gerichtshof hat bereits im Juli 2015 entschieden, dass ein steuerbefreiter Versicherungsumsatz im Sinne des EU-Rechts auch dann vorliegt, wenn ein vom Verkäufer eines Gebrauchtwagens unabhängiger Wirtschaftsteilnehmer mechanische Ausfälle bestimmter Gebrauchtwagenteile versichert und hierfür einen Pauschalbetrag erhält.
In einem neuen Schreiben hat das Bundesfinanzministerium nun erklärt, dass der Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) entsprechend geändert wird, so dass die nationale Steuerbefreiung für Versicherungsumsätze jetzt auch für die Garantie eines vom Autoverkäufer unabhängigen Wirtschaftsteilnehmers beansprucht werden kann.
Hinweis: Der UStAE enthält amtliche Erläuterungen der Finanzverwaltung zu allen Paragraphen des UStG. Wenn sich Unternehmer bei ihrer Rechtsanwendung an die dort vertretenen Ansichten halten, ist ein Rechtsstreit mit dem Finanzamt also sehr unwahrscheinlich.
Information für: | Unternehmer |
zum Thema: | Umsatzsteuer |
(aus: Ausgabe 02/2018)