Gesetzlicher Zinssatz: Bund der Steuerzahler fordert Absenkung auf 3 % pro Jahr
Damit Bürger kein Interesse daran haben, die Abgabe ihrer Steuererklärung bei erwarteten hohen Abschlusszahlungen möglichst lange hinauszuzögern, werden Steuernachzahlungen (aber auch Steuererstattungen) nach den Regelungen der Abgabenordnung mit 6 % pro Jahr (0,5 % pro Monat) verzinst. Der Zinslauf beginnt 15 Monate nach Ablauf des Steuerentstehungsjahres - für den Veranlagungszeitraum 2016 demnach am 01.04.2018. Wer eine Steuerfestsetzung zu seinen Gunsten allzu lange hinauszögert, muss dem Finanzamt also den verzinsten Betrag zahlen. Durch diese sogenannte Vollverzinsung will der Fiskus mögliche Liquiditätsvorteile abschöpfen, die dem Bürger bei später Steuerfestsetzung entstehen.
Der Bund der Steuerzahler (BdSt) hat nun seine Forderung an die Politik erneuert, den Zinssatz für Steuernachzahlungen und -erstattungen auf 3 % pro Jahr abzusenken. Der Verband argumentiert, dass Sparer mit ihrem Kapital in der andauernden Niedrigzinsphase keine Rendite von 6 % pro Jahr mehr erwirtschaften können, so dass der fortgeltenden Abschöpfung kein entsprechender Liquiditätsvorteil mehr entgegensteht. Einen entsprechenden Appell hat der BdSt im März dem Finanzausschuss übersandt.
Hinweis: Aktuell wird vom BdSt auch ein Musterverfahren vor dem Finanzgericht Münster unterstützt, das sich gegen die Zinshöhe in 2016 richtet. Klagebemühungen für solche aktuellen Zinszeiträume scheinen durchaus Erfolgschancen zu haben, weil der Bundesfinanzhof bereits in der Vergangenheit betont hat, dass der Gesetzgeber bei einschneidenden wirtschaftlichen Veränderungen angehalten sein kann, Belastungsentscheidungen (wie die Zinshöhe) anzupassen. Das infolge der Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank abgesunkene Zinsniveau könnte eine solche einschneidende Veränderung sein.
Information für: | alle |
zum Thema: | übrige Steuerarten |
(aus: Ausgabe 05/2017)