Glücksspiel: Umsätze mit Geldspielgeräten sind umsatzsteuerpflichtig




Die Frage der Umsatzbesteuerung von Geldspielautomaten ist seit Jahren immer wieder Gegenstand verschiedener Rechtsstreitigkeiten mit der Finanzverwaltung - bis hin zum Bundesfinanzhof (BFH). Auch in einem aktuellen Verfahren ging es wieder um die Rechtmäßigkeit der Besteuerung von Geldspielgeräten. Die Klägerin wendete sich an den BFH mit der Frage, ob die betragsgenaue Anrechenbarkeit der Umsatzsteuer bei der Erhebung der Spielbankenabgabe gegen den Neutralitätsgrundsatz, das Diskriminierungsverbot oder das Transparenzgebot verstoße. Sie wollte daraus eine Umsatzsteuerbefreiung für ihre Geldspielautomatenumsätze bei gleichzeitigem Erhalt des Rechts auf Vorsteuerabzug ableiten.

Der BFH hat diesem Ansinnen jedoch eine deutliche Absage erteilt. Das oberste deutsche Finanzgericht weist darauf hin, dass sich bereits der Europäische Gerichtshof mit der aktuellen deutschen Rechtslage auseinandergesetzt hat und zu dem Ergebnis gekommen ist, dass die bestehenden Regelungen im Einklang mit dem europäischen Recht stehen.

Auch die Frage der Anrechnung der Spielbankabgabe auf die Umsatzsteuerlast der staatlichen Spielbanken rechtfertigt keine Umsatzsteuerfreistellung für Geldspielgerätebetreiber. Durch die Regelung in Deutschland tritt keine Ungleichbehandlung ein. Damit ist weder der Neutralitätsgrundsatz noch das Diskriminierungsverbot noch das Transparenzgebot verletzt. Schließlich weist der BFH darauf hin, dass in der Vergangenheit auch die Verfassungsbeschwerden der Geldspielgerätebetreiber vom Bundesverfassungsgericht abschlägig beschieden worden seien.

Hinweis: In den letzten Jahren sind zahlreiche Klagen gegen die Umsatzbesteuerung von Geldspielautomaten höchstrichterlich zurückgewiesen worden. Klagen gegen die Steuerpflicht dieser Umsätze dürften daher zurzeit aussichtslos sein.

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zum Thema: Umsatzsteuer

(aus: Ausgabe 01/2018)