Kampf gegen Kassenmanipulationen: Auch Taxameter sollen ins Visier genommen werden
In bargeldintensiven Branchen kann Steuerbetrug häufig ohne erhöhtes Entdeckungsrisiko begangen werden, denn Bareinnahmen lassen sich leichter verbergen, als unbar vereinnahmte Beträge, die bereits Spuren auf dem Geschäftskonto hinterlassen haben. Allein durch manipulierte Kassen entgehen dem deutschen Fiskus jährlich schätzungsweise bis zu 10 Mrd. EUR.
Ende 2016 haben Bundestag und Bundesrat ein Gesetz zur Bekämpfung des Steuerbetrugs mit manipulierten Kassenaufzeichnungen verabschiedet. Das Regelwerk sieht die verpflichtende Einführung eines technischen Verfahrens für Registrierkassen vor, mit dem die Steuerverwaltung solche Manipulationen besser als bisher erkennen kann.
In einem neuen Verordnungsentwurf hat die Bundesregierung nun das technische Verfahren konkretisiert und unter anderem den Anwendungsbereich und die Anforderungen an den neuen Sicherheitsschutz festgelegt. Das Finanzministerium Rheinland-Pfalz hat nun auf Lücken des Entwurfs hingewiesen und gefordert, dass der Geltungsbereich der Kassensicherungsverordnung auch auf Taxameter und Wegstreckenzähler ausgedehnt wird. Das Bundesfinanzministerium hat zugesichert, noch in 2017 eine entsprechende Überarbeitung der Verordnung anzustreben.
Hinweis: Auch die Taxibranche muss sich also darauf einstellen, dass die technischen Hürden für Manipulationen künftig erhöht werden.
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(aus: Ausgabe 09/2017)