Steuererklärung: Grundlegende Überarbeitung der Körperschaftsteuerformulare für 2016
Dafür sind "die Deutschen" in der Welt bekannt: für ihre Bürokratie. Dabei sind die hiesigen Steuerformulare sicherlich als "Bürokratie at its best" zu bestaunen. Hinzu kommt aber noch, dass die Formulare nicht bleiben, wie sie sind, sondern jedes Jahr überarbeitet werden. Dies gilt nicht nur für die Einkommensteuer, sondern für alle Steuerarten.
Allein dies macht die Erstellung einer Steuererklärung nicht einfach. War das Feld für eine Eintragung im Vorjahr bekannt, kann es nun an völlig anderer Stelle auftauchen. Es kommen neue Felder hinzu, andere verschwinden. Zudem gibt es neue Anlagen, andere wiederum entfallen.
Für einen Geschäftsführer, der pflichtgemäß die Eintragungen des Steuerberaters in den Formularen nachzuvollziehen wünscht, wird die Körperschaftsteuererklärung 2016 eine besondere Herausforderung darstellen, denn die Deklarationsformulare unterlagen einer so grundlegenden Renovierung wie schon seit Jahren nicht mehr.
So entfällt zum Beispiel die separate Feststellungserklärung zum Eigenkapital, dafür gibt es nun die neue Anlage KSt 1 F. Weiterhin ist hervorzuheben, dass die Anlage A (steuerlich nicht abzugsfähige Betriebsausgaben) wegfällt und deren Angaben in den Hauptvordruck überführt worden sind. Neu sind die Anlage Verluste und die Anlage Zinsschranke, die - wie der jeweilige Name schon verrät - die Berechnung der vortragsfähigen Verluste bzw. der Zinsschranke beherbergen.
Erfreulich ist, dass es nun auch Freitextfelder gibt. Diese sind erforderlich, um dem Finanzamt auch bei rein elektronischer Übermittlung der Steuererklärung individuelle Hinweise oder sachdienliche Erläuterungen zukommen zu lassen.
Hinweis: Aufgrund der verspäteten Auslieferung des Elster-Plug-ins durch das Bayerische Landesamt für Steuern an die Softwarehersteller kann die Elster-Übertragung für die KSt-Formulare voraussichtlich erst ab Mitte Mai 2017 erfolgen.
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(aus: Ausgabe 07/2017)