Steuerzahlergedenktag: Von einem Euro bleiben nur 45,7 Cent übrig




Nach Berechnungen des Bundes der Steuerzahler (BdSt) haben deutsche Steuerzahler bis zum 18.07.2018 (04:40 Uhr) allein für den Staat gearbeitet - erst ab diesem Zeitpunkt fließt ihr Einkommen für 2018 in die eigene Tasche.

Damit liegt die volkswirtschaftliche Einkommensbelastungsquote für 2018 bei voraussichtlich 54,3 %, so dass von einem verdienten Euro nur 45,7 Cent zur freien Verfügung des Steuerzahlers bleiben. Ursächlich für die hohe Belastung ist aus Verbandssicht, dass die gute Lohn- und Einkommensentwicklung die Bürger aufgrund des progressiv ansteigenden Einkommensteuertarifs in immer höhere Steuersätze treibt. Um der zunehmenden Steuerbelastung zu begegnen, formuliert der BdSt aktuell drei Lösungsvorschläge:

  • Reform des Einkommensteuertarifs: Der BdSt fordert einen flacheren Anstieg des Einkommensteuertarifs und einen Spitzensteuersatz, der erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 80.000 EUR greift. Zudem sollte der Tarif jährlich an die allgemeine Preisentwicklung angepasst werden ("Tarif auf Rädern").
  • Abschaffung des Solidaritätszuschlags: Der Verband wiederholt seine Forderung nach Abschaffung des Solidaritätszuschlags bis Ende 2019.
  • Wohnkosten senken: Der BdSt kritisiert, dass das Wohnen in Deutschland durch hohe Steuern und Abgaben immer teurer wird. Zu beanstanden sei insbesondere die hohe Grunderwerbsteuerbelastung. Der Verband schlägt vor, Familien beim ersten Eigenheimkauf entsprechend freizustellen. Auch die Grundsteuer sei eine erhebliche Belastung, die im Rahmen der nun anstehenden Reformen in den Fokus rücken müsse. Der BdSt schlägt für die Neuregelungen ein Flächenmodell vor, das auf der Grundstücksgröße und der Wohnfläche basiert. Zudem wird eine Reduzierung der Stromsteuer gefordert.

Hinweis: Bei den Berechnungen des BdSt werden nicht nur Steuern und Abgaben, sondern auch Quasi-Steuern wie zum Beispiel der Rundfunkbeitrag, die Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, Sonderumlagen auf Strom sowie Konzessionsabgaben auf Strom, Gas und Wasser einbezogen. Das gesamte Aufkommen an Steuern, Quasi-Steuern und Zwangsbeiträgen zur Sozialversicherung wird in ein Verhältnis zum Volkseinkommen gesetzt und ergibt schließlich die volkswirtschaftliche Einkommensbelastungsquote.

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(aus: Ausgabe 10/2018)