Umsatzsteuerliche Organschaft: Unerwartete Haftung bei Insolvenz der GmbH
Die Gründung einer GmbH soll die Haftungsrisiken einer unternehmerischen Tätigkeit für das Privatvermögen deutlich vermindern. Ein aktuelles Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf (FG) zeigt jedoch, dass bei der Umsatzsteuer ein gewisses Restrisiko für das Privatvermögen übrigbleibt. Gefahr droht hier von der sogenannten umsatzsteuerlichen Organschaft.
In dem Streitfall hatte ein freiberuflich tätiger Rechtsanwalt eine Immobilienverwaltungs-GmbH gegründet, an der er zu 100 % beteiligt und deren alleiniger Geschäftsführer er war. Außerdem vermietete er eine Einliegerwohnung in seinem privaten Wohnhaus und die dazugehörigen Nebenräume mit einer Gesamtfläche von ca. 60 qm an die GmbH. Die monatliche Miete, die die GmbH zu zahlen hatte, betrug 420 EUR zuzüglich Nebenkosten von pauschal 170 EUR.
Als später das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GmbH eröffnet wurde, ging das Finanzamt von einer umsatzsteuerlichen Organschaft zwischen dem Rechtsanwalt und der GmbH aus. Daher nahm es den Anwalt für die Steuerrückstände der GmbH als Schuldner in Anspruch.
Hinweis: Eine umsatzsteuerliche Organschaft besteht, wenn ein Unternehmer an einer GmbH zu mehr als 50 % beteiligt ist (finanzielle Eingliederung). Außerdem muss er die Geschäftsführung der GmbH übernehmen (organisatorische Eingliederung). Schließlich müssen gewisse geschäftliche Beziehungen zwischen dem Unternehmer und der GmbH bestehen (wirtschaftliche Eingliederung).
Im Streitfall waren die ersten beiden Voraussetzungen unstreitig erfüllt. Der Rechtsanwalt vertrat allerdings die Ansicht, dass keine wirtschaftliche Eingliederung vorlag, weil die Vermietung an die GmbH nur von untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung war. Das FG urteilte jedoch, dass bereits die Vermietung der Geschäftsräume ausreichte, um das Merkmal der wirtschaftlichen Eingliederung zu begründen.
Hinweis: Die Entscheidung zeigt, dass derartige, zuerst scheinbar harmlose steuerliche Gestaltungen zu einem späteren Zeitpunkt - etwa im Fall einer Insolvenz - zu nachteiligen Konsequenzen führen können.
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(aus: Ausgabe 07/2017)