Internationales Steuerrecht
Das internationale Steuerrecht folgt seinen eigenen Regeln. Ob Sie Märkte in ganz Europa bedienen, Waren aus dem Ausland beziehen oder Ihre besten MitarbeiterInnen im Nachbarland wohnen. Wir lösen mit Ihnen Ihre grenzüberschreitenden Fragen.
In der Welt zu Hause
Sie führen ein international tätiges Unternehmen, handeln in ganz Europa und beschäftigen VertriebsmitarbeiterInnen in mehreren Ländern. Oder Sie kaufen ab und zu geschäftlich über Amazon ein, stellen auf einer Messe in den Niederlanden aus und zahlen für eine gängige Software Lizenzgebühren in den USA. Schneller und öfter als gedacht, verfangen Sie sich im Netz des internationalen Steuerrechts - und gehen mitunter heftige finanzielle Nachteile ein.
Global sparen. Von Erfahrung profitieren.
Ihr internationales Geschäft soll mehr Profit als Stress einbringen? Dann sind wir eine gute Partie für Sie. Als BeraterInnen im internationalen Steuerrecht verfügen wir über einen weitreichenden Erfahrungsschatz. Mit großem Erfolg betreuen wir mittelständische Unternehmen mit Mutter- oder Tochtergesellschaften in Frankreich, Großbritannien, USA, Spanien, Brasilien, Australien, Dubai und anderen Ländern, sowie zahlreiche Firmen die Märkte in der ganzen Welt bedienen. Für Sie bewegen wir uns sicher in Doppelbesteuerungsabkommen, lösen die Fallstricke des deutschen Steuerrechts bei internationalen Sachverhalten und beraten Sie auch präventiv bei neuen Vorhaben.
Expertise für Ihre Branche. Reise und Gastronomie.
Sie müssen kein Weltkonzern sein, um mit internationalen Steuern zu tun zu bekommen. Wenn Sie in der Reisebranche tätig sind, brauchen wir Ihnen wahrscheinlich wenig dazu zu sagen. Aber auch in der Gastronomie reichen mitunter ganz normale Vorgänge - etwa wenn die neue Top-Köchin aus Argentinien stammt oder Ihre fünf Bedienungen aus drei unterschiedlichen Ländern. Ein Glück, dass wir in Ihren Branchen so gut zu Hause sind.
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