Jahresabschluss

Ein Jahresabschluss ist nicht nur gesetzliche Pflicht. Er ist auch eines der wichtigsten Instrumente für Ihre Stakeholder-Kommunikation. Von Anteilseignern und Investoren über die Belegschaft bis hin zur Öffentlichkeit. Wir sorgen dafür, dass Ihre Botschaften richtig ankommen.

 

Gut kommuniziert ist halb gewonnen

Auf Beamtendeutsch heißt es: Ein handelsrechtlicher Jahresabschluss soll ein „den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage […] vermitteln“ (§ 264 Abs. 2 HGB).

Diese Pflicht erfüllen wir gerne für Sie - und setzen gekonnt die Kür obendrauf!

    Pflicht par excellence. Jahresabschluss & Steuererklärung.

    Von der gesetzlichen Pflicht der Jahresabschlüsse und Steuererklärungen können wir Sie nicht befreien. Aber wir können zusehen, dass Sie dieser entspannt und mit Bravour gerecht werden.

    In der Pflicht profitieren Sie von

    • unserer Planungskompetenz, durch die Sie zeitliche Engpässe vermeiden,
    • unseren digitalen Lösungen, durch die alle Unterlagen stets geordnet vorliegen, und
    • unserer kontinuierlichen Beratung, die Sie vor bösen Überraschungen schützt.

    Kür für Ihre Stakeholder. Bilanz & Jahresbericht.

    Vielleicht reicht es Ihnen ja, Ihren Jahresabschluss im Bundesanzeiger offenzulegen. Vielleicht nutzen Sie die Bilanz aber auch dazu, Ihre Stakeholder mit Ihren Botschaften zu erreichen und zu überzeugen. Dafür muss die Performance natürlich stimmen. Wir wissen, wie eine gute Bilanz aussieht und was zu einer erfolgreichen Stakeholder-Kommunikation dazu gehört.

    Für Ihre Kür arbeiten wir vorausschauend und regeln

    • welche Aspekte vor Ablauf des Jahres angepackt und geändert werden müssen,
    • welche Wahlrechte es bei der Bilanzierung und bei der Bewertung nach Ablauf gibt und
    • wie Sie den optimalen Dreh für die beste Bewertung erreichen.

     

    Was Sie wissen sollten

     8. Februar 2024     | Allgemeine Informationen

    Digitale Kanzlei 2024

    Fortschritt vorprogrammiert: Auch dieses Jahr hat DATEV die Anforderungen für das Siegel erhöht. Die Digitalisierungsquote Bank etwa muss inzwischen bei mindestens 75 Prozent liegen. Neben weiteren Kriterien muss der Anteil an MandantInnen ... mehr erfahren

     23. August 2023     | Allgemeine Informationen

    Exzellenter Arbeitgeber 2023

    Wir sind exzellenter Arbeitgeber 2023!
    Höchste Punktzahlen für Digitalisierung, Personalentwicklung und Personalbindung. Und der Rest schaut auch gut aus: Wir liegen tatsächlich in allen Kategorien – von der Kanzleistrategie bis zur ... mehr erfahren

     18. Januar 2023     | Allgemeine Informationen

    Digitale Kanzlei 2023

    Auch im neuen Jahr haben wir uns dem DATEV Digital Check gestellt.

    Die gestiegenen Anforderungen wurden von uns erfüllt und damit sind wir wieder ausgezeichnet.

    Wir freuen uns!

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